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Radioaktive Isotope - Merhkosten (Fe5136.18)
eintritt und
durch das versicherte Schadenereignis radioaktive Isotope versicherter Sachen oder deren
Teile, die Kontamination verursachen.
2. Ersetzt werden die Mehrkosten bis zur Höhe der vereinbarten
Einrichtung und Vorräte (ED1149.18)
Verbrauch dienen.
Nicht zu Einrichtung und Inhalt gehören:
- Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
- Luftfahrzeuge,
- Handelswaren aller Art,
- Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck
Hebebühnen (AH801.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH801.2
HEBEBÜHNEN
1. Abweichend von Art 7.10.1 und 7.10.2 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Scha-
denersatzve
Erweiterter Neuwertersatz (NW-97)
ERWEITERTER
NEUWERTERSATZ NW-97
In Ergänzung von Art. 7 Pkt. 1.1.3. der AFB, des Art. 6 Pkt. 1.4. der ABH und Art. 8, Abs.4 der AWB
Ende der Versicherung bei Übernahme von Bauleistungen durch denBauherrn BW-S1 (BW-S1)
BAUWESEN - Ende der Versicherung bei Übernahme von Bauleistungen durch den
Bauherren - BW-S1
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des
Bauherrn-, Bauu