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Gemeinderechtsschutz ImOrt Premium (RS3011.14)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
VBUTZ-95.1 (VBUTZ-95.1)
rung ist nicht gewinnbe-
rechtigt.
§ 2 Begriff des Unfalls
(1) Als Unfall im Sinne dieses Vertrages gilt jedes vom Willen des Versicherten unabhängige Ereig-
nis, das plötzlich von außen mechanisch
VBUTZ95 (VBUTZ95)
rung ist nicht gewinnbe-
rechtigt.
§ 2 Begriff des Unfalls
(1) Als Unfall im Sinne dieses Vertrages gilt jedes vom Willen des Versicherten unabhängige Ereig-
nis, das plötzlich von außen mechanisch
Zug- und selbstf. Arbeitsmaschinen mit Erstrisikoschutz (VW) (Fe2835.22)
Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.19)
zu
halten.
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
zur