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FEUER - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Verkehrswert - Fe3033.21 (Fe3033.21)
Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
USP-GL94.2 (USP-GL94.2)
Sturm und Leitungswasser für das in der Polizze bezeichnete Gebäude,
wobei jede Sparte als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für [...] Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH320) (AH320)
bei der
zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten.
7. Die Versicherungssummen betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
S .............. für die Risken gemäß Pkt. 3., ferner
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH420) (AH420)
bei der
zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten.
7. Die Versicherungssummen betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
................ für die Risken gemäß Pkt. 3., ferner
Ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB2006) zu den ARB2003 (ERB2006)
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzenden Bedingungen nur soweit gelten, als sie im jeweiligen
Versicherungsvertrag vereinbart sind. Soweit in dieser Ergänzenden Bedingung nichts anderes bestimmt
ist, gelten