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Auslandsdeckung ausgenommen USA, Kanada und Australien (AH401.2) (AH401.2)
Ansprüche, die der Versicherungsnehmer später als ein Jahr nach Beendigung des Ver-
sicherungsvertrages beim Versicherer anzeigt, sofern die Lieferung während der Wirksam-
keit des Versic
Deckungspaket (AH815) (AH815) (AH815)
der Arbeiten einem hiezu
behördlich berechtigten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden und der Versi-
cherungsnehmer an ihnen in diesen Eigenschaften in keiner Weise beteiligt [...] gen - bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen der vom
Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer in dieser Eigenschaft, jedoch nur insoweit, als
hiefür nicht anderweitig
Schadenprävention/Verhalten im Schadenfall
notifizierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle) Deklaration der Hagelwiderstandsklasse Eintragung der Prüfergebnisse ins Hagelregister Weiterführende Informationen Infos zum Produkt So schützen
Besondere Bedingung für die Kirchenversicherung (Feuer, Sturm) BBK.1 (BBK.1)
BBK.1$FT
BESONDERE BEDINGUNG FÜR KIRCHENVERSICHERUNG
(für die Sparten Feuer und Sturm)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde: ABS95, AFB84-95, AStB86-95, SN6, GE9. Zusätzlich
zu den
UPB-L-95 (UPB-L-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-LEITUNGSWASSER-
VERSICHERUNG 1995
FÜR DEN BETRIEB (UPB-L-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für