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Ergänzende Bedingung für die Rechtsschutzversicherung zu den ARB2003.1 (ERB2006.1)
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzenden Bedingungen nur soweit gelten, als sie im jeweiligen
Versicherungsvertrag vereinbart sind. Soweit in dieser Ergänzenden Bedingung nichts anderes bestimmt
ist, gelten
Gemeinderechtsschutz ImOrt Premium (RS3011.14)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
UPB-St-95 (UPB-St-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-STURM-VERSICHERUNG 1995
FÜR DEN BETRIEB (UPB-St-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die S
Auslandsdeckung ausgenommen USA, Kanada und Australien (AH401.2) (AH401.2)
Ansprüche, die der Versicherungsnehmer später als ein Jahr nach Beendigung des Ver-
sicherungsvertrages beim Versicherer anzeigt, sofern die Lieferung während der Wirksam-
keit des Versic
VBUTZ-95.1 (VBUTZ-95.1)
rung ist nicht gewinnbe-
rechtigt.
§ 2 Begriff des Unfalls
(1) Als Unfall im Sinne dieses Vertrages gilt jedes vom Willen des Versicherten unabhängige Ereig-
nis, das plötzlich von außen mechanisch