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Allgemeine Bedingungen für die Insassen-Unfallversicherung (IUB2001) (IUB2001)
geltend machen können.
Artikel 9
Obliegenheiten
1. Es gelten die allgemeinen Obliegenheiten des Artikels 5 AFIB2001
2. Darüber hinaus werden als Obliegenheiten im Sinn des § 6 Absatz 3 VersVG bestimmt [...] teiligten Personen
Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu tun? Art. 9 Obliegenheiten
Art. 10 Schadensminderungs- und Rettungs- [...] die erforderlichen Kosten, die durch Erfüllung der in Artikel 9,
Punkt 2 bestimmten Obliegenheiten entstehen.
Artikel 4
Sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes
Eine Versiche
Allgemeine Bedingungen für die Insassen-Unfallversicherung (IUB1993) (IUB1993)
machen können.
Artikel 9
Obliegenheiten
1. Es gelten die allgemeinen Obliegenheiten des Artikels 5 AFIB 1993/95.
2. Darüber hinaus werden als Obliegenheiten im Sinn des § 6 Absatz 3 VersVG [...] teiligten Personen
Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu tun? Art. 9 Obliegenheiten
Art. 10 Schadensminderungs- und Rettungs- [...] die erforderlichen Kosten, die durch Erfüllung der in Artikel 9,
Punkt 2 bestimmten Obliegenheiten entstehen.
Artikel 4
Sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes
Eine Versiche
Allgemeine Bedingungen für die Insassenunfallversicherung (IUB93) (IUB93)
machen können.
Artikel 9
Obliegenheiten
1. Es gelten die allgemeinen Obliegenheiten des Artikels 5 AFIB 1993/95.
2. Darüber hinaus werden als Obliegenheiten im Sinn des § 6 Absatz 3 VersVG [...] teiligten Personen
Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu tun? Art. 9 Obliegenheiten
Art. 10 Schadensminderungs- und Rettungs- [...] die erforderlichen Kosten, die durch Erfüllung der in Artikel 9,
Punkt 2 bestimmten Obliegenheiten entstehen.
Artikel 4
Sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes
Eine Versiche
Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Seniorenbundes (SBBR2011)
Medikamente sowie durch epileptische Anfälle
erleidet.
Artikel 8
Obliegenheiten
Nachstehende Verpflichtungen werden als Obliegenheiten, die nach Eintritt des Versicherungsfalles
dem Versicherer gegenüber
Von Fachfirma errichtete Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St127)
Fachfirma ist im Schadenfall nachzuweisen.
Im besonderen verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien