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Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12)
BGBl.
417/92) zu gefährlichem Abfall oder Problemstoffen werden bzw. umgebendes Erdreich der
Schadenstelle kontaminiert wird und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand
durchgeführt werden kann
Euro-Vollkasko für Krafträder (KA1123.23)
bzw. Pkt. 1.1.9. entsteht, vom Versicherungsnehmer oder
Lenker unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA1122.23)
bzw. Pkt. 1.1.8 entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (Fe1130.24)
gelten Kraftfahrzeuge und Anhänger aller Art, mit und ohne Kennzeichen
- am Versicherungsgrundstück abgestellt,
- im Eigentum des Versicherungsnehmers bzw. dem in häuslicher Gemeinschaft mit dem
Versicherungsnehmer
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-02.1)
herangezogen. Wird der oben genann-
te Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index heranzuzie-
hen.
Die Prozentsätze der Veränderungen werden [...] auf diesen Regreßanspruch, wenn sich der Ersatzanspruch gegen ei-
nen Wohnungsinhaber, dessen Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Fami-
lienangehörigen (auch Lebensgefährten) [...] sind Kosten, die dadurch entstehen, daß durch behördliche oder sachverständige
Untersuchung festgestellt werden muß, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die einer Ablieferu