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VBUTZ95 (VBUTZ95)
rung ist nicht gewinnbe-
rechtigt.
§ 2 Begriff des Unfalls
(1) Als Unfall im Sinne dieses Vertrages gilt jedes vom Willen des Versicherten unabhängige Ereig-
nis, das plötzlich von außen mechanisch
Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.19)
zu
halten.
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
zur
Zug- und selbstf. Arbeitsmaschinen mit Erstrisikoschutz (VW) (Fe2835.22)
Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Deckungspaket (AH815) (AH815) (AH815)
der Arbeiten einem hiezu
behördlich berechtigten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden und der Versi-
cherungsnehmer an ihnen in diesen Eigenschaften in keiner Weise beteiligt [...] gen - bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen der vom
Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer in dieser Eigenschaft, jedoch nur insoweit, als
hiefür nicht anderweitig
Besondere Bedingung für die Kirchenversicherung (Feuer, Sturm) BBK.1 (BBK.1)
BBK.1$FT
BESONDERE BEDINGUNG FÜR KIRCHENVERSICHERUNG
(für die Sparten Feuer und Sturm)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde: ABS95, AFB84-95, AStB86-95, SN6, GE9. Zusätzlich
zu den