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UPG-L-95 (UPG-L-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-LEITUNGSWASSER-
VERSICHERUNG 1995
FÜR GEBÄUDE (UPG-L-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die
UPG-St-95 (UPG-St-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-STURM-VERSICHERUNG 1995
FÜR GEBÄUDE (UPG-St-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
Gemeinderechtsschutz Premium (RS3004.15)
nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.19)
zu
halten.
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
zur
Anschlusskasko für Raiba-Mitarbeiter und Angehörige (KA1129.13)
lt
EUR 250,-- pro Schadenfall. Bei dem ersten Schadenfall pro Kalenderjahr
entfällt der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt.
3. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4