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U836 (U836)
Klausel 836:
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallver-
sicherung (AUVB 2001) wird folgendes vereinbart: Beträgt der In
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-09.1)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZHG-09.1
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHaus-GRUNDSCHUTZ
Der ZuHaus-Grundschutz ist eine Bündelversicherung von mind
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-08)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZHG-08
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHaus-GRUNDSCHUTZ
Der ZuHaus-Grundschutz ist eine Bündelversicherung von mind
Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden (H412)
HAUSHALT - Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden H412
Zu Art. 4 Pkt. 1.3. der ABH sind nachstehende Sicherungen vereinbart:
Wohnungstüren, bei Ein- und Zweifamilienhäusern sämtliche Außen
Weidevieh: 10 goldene Verhaltensregeln
Rind und Hund – eine explosive Mischung An neun von zehn Unfällen, bei denen Wanderer etwa durch Rinder zu Schaden kommen, ist auch ein Hund beteiligt, so der Verband der Versicherungsunternehmen Öste