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Elektrogeräte - PauschalversicherungVersicherte Sachen - Haushalt (CS1101.20)
ELEKTROGERÄTE - Versicherte Sachen Haushalt - CS1101.20
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 1 der den Vertrag zugrunde liegenden AEVB gelten die folgenden
stationären und – sofern zur üblichen Nutzung dafür gebaut und [...] Gegen- und Wechselsprechanlagen,
- Alarm-, Überwachungs-, USV- und Zeiterfassungsanlagen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung bzw. nur wenn auf der Polizze angeführt gelten versichert:
Notebooks, Netbooks
Schäden an Kundenfahrzeugen - Versorgungshandlungen (AH3420.15) (AH3420.15)
Inbetriebsetzen, Fahren oder Verschieben (wie zB. rangieren) innerhalb des versicherten
Betriebsgrundstückes sowie
3.2.3 unbefugten Gebrauch durch Betriebsfremde (Schwarzfahrt);
3.2.4 diesbezüglich ist
Glas Gebäude-Neubauwert (Gl3008.19)
Wandverglasungen. Verglasungen von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie von
Firmenschildern am Versicherungsgrundstück, auch wenn diese keinen
Konstruktionsbestandteil mit dem Gebäude bilden.
Gebäude-Innenverglasung
Mitversicherung Tablets (CS4030.15)
AEVB.
6. In Abänderung von Art. 10 Pkt. 2.2. (Ersatzleistung) der AEVB gilt folgende Staffel
zugrundegelegt:
- 0 - 12 Monate nach Neuanschaffung 100 % der Wiederbeschaffungskosten (WBK)
- 13 - 24 Monate
Produktinformationsblatt Assistance Unfallversicherung (PIBUAss.2018)
kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern