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Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Todesfallversicherungen-2004 (GBTOD2004)
BEDINGUNGEN FÜR DIE GEWINNBETEILIGUNG DER
TODESFALLVERSICHERUNGEN - 2004 (GBTOD2004)
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versicherungs
Grobe Fahrlässigkeit (AS5008.18)
ALLGEMEIN SACH - Grobe Fahrlässigkeit - AS5008.18
Abweichend von Artikel 10. Abs. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Sachversicherung (ABS) und § 61 VersVG verzicht
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Geflügel (Fe2846.16)
FEUER - Folgeschäden von indirektem Blitzschlag und Stromausfall - Verenden
von Geflügel - Fe2846.16
In Erweiterung des Art. 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB besteht Versicher-
ungss
AmHof Betriebsunterbrechung (BU2001.18)
AMHOF - Betriebsunterbrechung - BU2001.18
1. Erfolgt in der/n Sparte(n) Feuer und/oder Sturm zu Recht eine Schadenleistung der
Oberösterreichischen Versicherung AG für einen Gebäudeschaden oder eine
Blitzschutzrabatt (BL)
FEUER - Blitzschutzrabatt - BL
Bei der Prämie wurde ein 10%iger Nachlass unter der Bedingung eingeräumt, dass für die ver-
sicherten Gebäude eine periodisch überprüfte, technisch einwandfreie Blitzs