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Familienunfallversicherung Variante D(100/0/50) (U846) (U846)
BEDINGUNG U846
Familienunfallversicherung Variante D
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 1999 für den Hauptversicherten sowie seine Kinder gebo-
ten.
Durch diese Versicherung sind die
U843-99 (U843-99)
BEDINGUNG 843-99
Familienunfallversicherung Variante A
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 1999 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner im
Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie für
U846-99 (U846-99)
BEDINGUNG 846-99
Familienunfallversicherung Variante D
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 1999 für den Hauptversicherten sowie seine Kinder gebo-
ten.
Durch diese Versicherung sind die
Besondere Bedingung für die Kollektivunfallversicherung (UKOL2011)
ALLVERSICHERUNG UKOL2011
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils
gültigen Polizze angeführten Fassung) finden insoweit Anwendung, als in na [...] vertrag versicherte Personen dasselbe Flugzeug, so
gilt für das Fluggastrisiko (Art. 17, Pkt 1.2 AUVB) ein Betrag von EURO 2.18 Mio als Höchstgrenze der
Versicherungsleistungen für diesen Versicheru
Infektionsklausel (U856.2)
Unfallversicherung
In Ergänzung des Artikel 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung - AUVB 2003 -
gelten als Unfälle auch solche in Ausübung der versicherten Berufstätigkeit entstandene