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Trocken- und Erhitzungsanlagen (FBU126)
der AFBUB gelten Schäden an Trocken- und Erhitzungsanlagen und
deren Inhalt auch dann, wenn der Brand innerhalb der Anlage ausbricht.
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Trocken- und Erhitzungsanlagen (F177.1)
Wasch-, Koch- und Textil-
trocknungsgeräte) und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand innerhalb der
Anlage ausbricht.
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GP-F-98 (GP-F-98)
mitversichert.
1.5. BRANDSCHÄDEN IN TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Abweichung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen sind Brandschäden in
Trocknungs- und Erh [...] Erhitzungsanlagen mitversichert, auch wenn der Brand innerhalb einer solchen Anlage
ausbricht.
1.6. SCHÄDEN DURCH INDIREKTEN BLITZSCHLAG
Schäden durch indirekten Blitzschlag an Gebäude-E-Inst [...] (AFB) mitversichert.
2.2. SCHÄDEN AM PKW DES GESCHÄFTSINHABERS/GESCHÄFTSFÜHRERS
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (Artikel 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Feuer-
versicherung) am
Freist. Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n) (Fe2820.16)
Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n),
Feuermauer(n) - Fe2820.16
Im versicherten Anwesen steht das Wohnhaus (Hausstock) entweder frei oder ist durch Feuer- bzw
Brandmauer(n), die in ihren Ausführungen
Kassenbotenberaubung - Deckungserweiterung auf Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (E43) (E43)
E43
KASSENBOTENBERAUBUNG - HAFTUNGSERWEITERUNG AUF SCHÄDEN
DURCH BRAND, BLITZSCHLAG UND EXPLOSION
In Erweiterung der Zusatzbedingungen für die Beraubungsversicherung [...] bzw. von ihm in Fahrzeu-
gen mitgeführten, gemäß der vorliegenden Polizze versicherten Werte durch Brand, Blitzschlag und Ex-
plosion.
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