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Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EFBUA99)
leistet keine Entschädigung, wenn Sachschäden eintreten
a) an Gebäuden, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
b) durch Wasserdampf, durch Plansch- [...] leistet keine Entschädigung, wenn Sachschäden eintreten
a) an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen
Sachen;
b) durch Sturmflut, Lawinen [...] tätige Personen verursacht werden.
2.3 Eine Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 ABS liegt vor, wenn Gebäude dauernd oder vorübergehend
unbenützt sind.
3. Streik oder Aussperrung
3.1 Als Streik
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung EFBU95 (EFBU95)
leistet keine Entschädigung, wenn Sachschäden eintreten
a) an Gebäuden, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
b) durch Wasserdampf, durch Plansch- [...] leistet keine Entschädigung, wenn Sachschäden eintreten
a) an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen
Sachen;
b) durch Sturmflut, Lawinen [...] tätige Personen verursacht werden.
2.3 Eine Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 ABS liegt vor, wenn Gebäude dauernd oder vorübergehend
unbenützt sind.
3. Streik oder Aussperrung
3.1 Als Streik
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EFBU99)
leistet keine Entschädigung, wenn Sachschäden eintreten
a) an Gebäuden, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
b) durch Wasserdampf, durch Plansch- [...] leistet keine Entschädigung, wenn Sachschäden eintreten
a) an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen
Sachen;
b) durch Sturmflut, Lawinen [...] tätige Personen verursacht werden.
2.3 Eine Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 ABS liegt vor, wenn Gebäude dauernd oder vorübergehend
unbenützt sind.
3. Streik oder Aussperrung
3.1 Als Streik
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (GaN-2010)
und dergleichen) des betroffenen Gebäudes innerhalb des lokalen Grundwasserspiegels liegen;
6. Schäden an den versicherten Sachen, solange Fenster und Türen der Gebäude aufgrund Neubau oder
wegen Umb [...] Polizze bezeichneten, auf dem Versicherungsgrundstück be-
findlichen Gebäude samt dazugehörenden Baubestandteilen und Gebäudezubehör. Im Übrigen gilt Artikel 3
Pkt. 1 der AStB sinngemäß.
2. Versicherte [...] 1) nach Maßgabe
der nachfolgenden Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für Schäden an Gebäuden und zwar bis
zur Höhe der jeweils vereinbarten und auf der Polizze ausgewiesenen Versicherungssumme
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA1122.23)
betriebsfremde Personen.
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die von Gebäuden auf das Fahrzeug stürzen) sowie
durch von Gebäuden herabfallende Eisgebilde.
1.1.4 Unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag