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Beschlagnahme-Klausel (TRBESCH)
AÖTB 2013 ausgeschlossenen Gefahren der Beschlagnahme, Entziehung
oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand sind gemäß der vollen Deckung mitversichert.
1.1. Ausgeschlossen bleiben
1.1.1. die in Artikel 6 [...] es befolgt werden.
es sei denn, die Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand wurde durch
ein Verschulden von Spediteuren oder Frachtführern verursacht.
2. Besondere Ausschlüsse [...] sei denn, für diese Schäden ist
die Beschlagnahme, Entziehung oder der sonstige Eingriff von hoher Hand die adäquate Ursache.
3. Kündigung
3.1. Die Versicherung der in Ziffer 1 bezeichneten Gefahren kann
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der klassischen Lebensversicherung - 2009 (NACHKLASS2009)
Versicherer ausüben.
(3) Der Eintritt des jeweiligen Ereignisses ist gleichzeitig mit dem Antrag anhand von Urkunden,
die das Ereignis in geeigneter Form nachweisen (wie etwa Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung - 2014 (NACHBU2014)
Versicherer ausüben.
(3) Der Eintritt des jeweiligen Ereignisses ist gleichzeitig mit dem Antrag anhand von Urkunden,
die das Ereignis in geeigneter Form nachweisen (wie etwa Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung - 2014.1 (NACHBU2014.1)
Versicherer ausüben.
(3) Der Eintritt des jeweiligen Ereignisses ist gleichzeitig mit dem Antrag anhand von Urkunden,
die das Ereignis in geeigneter Form nachweisen (wie etwa Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der klassischen Er- und Ablebensversicherungen - 2016 (GBKLV2016)
nteil.
Der Zinsgewinnanteil zum Bilanzstichtag wird auf Basis der in jenem Versicherungsjahr
vorhandenen Deckungsrückstellung berechnet, in das der jeweilige Bilanzstichtag fällt. Dazu wird
monatlich