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VBKV-94 (VBKV-94)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll ar-
beitsfähig ist, nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle steht und die Versicherungsbedingungen
keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] gemacht werden?
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1996 (VBERL96)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, nicht in ärztlicher
Behandlung oder Kontrolle steht
- und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] - 3 -
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Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1999 (VBERL99)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, nicht in ärztlicher
Behandlung oder Kontrolle steht
- und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] - 3 -
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Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1999 E (VBERL99E)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, nicht in ärztlicher
Behandlung oder Kontrolle steht
- und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] - 3 -
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Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1994.1 (VBKAP-94.1)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll ar-
beitsfähig ist, nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle steht und die Versicherungsbedingungen
keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] gemacht werden?
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem