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AmLand Feuerversicherung 2011 (ALF-2011)
ALF-2011
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
Deckungspaket (AH815.1) (AH815.1) (AH815.1)
von Arbeiten einem hiezu behördlich berechtig-
ten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden,
- ein Planungs- und Baustellenkoordinator im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes [...] gen - bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen der vom
Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer in dieser Eigenschaft, jedoch nur insoweit, als
hiefür nicht anderweitig
ZL96 (ZL96)
BETRIEBEN
1. Versicherte Sachen
In der landwirtschaftlichen Feuerversicherung sind, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart
ist, Gebäude, Betriebseinrichtungen, Kraftfahrzeuge, Zugmaschinen
ZBF-LDW96 (ZBF-LDW96)
(ZBF-LDW)
1. Versicherte Sachen
In der landwirtschaftlichen Feuerversicherung sind, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart
ist, Gebäude, Betriebseinrichtungen, Kraftfahrzeuge, Zugmaschinen
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH2831.16)
folgende Regelung:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem
Vertrag zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schaden-
ersatzverpflichtungen