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Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der fondsorientierten Lebensversicherung - 2009 (GBFOLV2009)
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der fondsorientierten Lebensversicherung - 2009
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen
§ 1 Entstehung des Gewinnes
§ 2 Verteilung der
EC - Indirekte Blitzschäden - Grundschutz inkl. Aussenanlagen, Bürogeräte und elektrische und elektronische Betriebseinrichtung (EC-F204.2)
Indirekte Blitzschäden - Erweiterung Grundschutz
zuzüglich Außenanlagen, Bürogeräte und
elektrische und elektronische Betriebseinrichtung EC-F204.2
1) In Abänderung des Art. 2,
Vermurung (EC001)
Vermurung EC001
In Ergänzung der AECB Art. 1 gelten Schäden durch Vermurung mitversichert
Vermurung entsteht durch eine Massenbewegung
H805 (H805)
HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG H805
ERWEITERTE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE
BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
1. Schäden
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Er- und Ablebensversicherungen - 2000 (GBERAB2000)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Er- und Ablebensversicherungen - 2000
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versicherungs