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Deckungspaket AH816.2 (Fremdenbeherbergungsbetriebe) (AH816.2)
ungsfalles beim Versicherer spätestens drei Jahre nach Beendigung des Versicherungs-
vertrages einlangt.
4.2. Wurde ein Schaden durch Unterlassung verursacht, so gilt im Zweifel der Verstoß [...] von Arbeiten einem hiezu behördlich berechtig-
ten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden,
2.2. ein Planungs- und Baustellenkoordinator im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
UPG-F-95 (UPG-F-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-FEUER-VERSICHERUNG 1995
FÜR GEBÄUDE (UPG-F-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
AmHof Feuerversicherung 2011 (AHoF-2011)
AHoF-2011
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
AmLand Feuerversicherung 2011 (ALF-2011)
ALF-2011
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
Deckungspaket (AH815.1) (AH815.1) (AH815.1)
von Arbeiten einem hiezu behördlich berechtig-
ten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden,
- ein Planungs- und Baustellenkoordinator im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes [...] gen - bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen der vom
Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer in dieser Eigenschaft, jedoch nur insoweit, als
hiefür nicht anderweitig