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Produktinformationsblatt Haushaltversicherung (PIBDH.2018)
Privathaftpflichtversicherung:
Versicherungsschutz besteht in Europa und den außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaaten.
Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.
Schäden an fremden beweglichen
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Kapitalsversicherung auf den Todesfall mit Gewinnbeteiligung (VBKAP1987)
des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.
§ 19. Gewinnbeteiligung
(1) Alle nach vorliegenden Bedingungen mit Gewinnbeteiligung abgeschlossenen Versicherungen
bilden den Gewinnverband 1.
Prämienrückvergütung für Schadensfreiheit (Bonus) (KA840) (KA840)
der
Fahrzeug-Kollisonskaskoversicherung für PKW, Kombi und LKW bis 1 T Nutzlast -
KA840
Für die vorliegende Fahrzeug-Kollisionskaskoversicherung besteht ein Anspruch auf
Prämienrückvergütung für Schadensfreiheit
Diebstahl-Klausel für die Transportversicherung von Gütern (1990) DI9-03 (DI9-03)
Allgemeinen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB in
jeweils gültiger Fassung) festgehaltenen Obliegenheiten zu beachten. Wenn die Beförderung vom
Versicherungsnehmer selbst durchgeführt wurde, ist im
Diebstahl-Klausel für die Transportversicherung von Gütern (1990) DI9 (DI9)
sind die in § 18 der Allgemeinen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 1988)
festgehaltenen Obliegenheiten zu beachten. Wenn die Beförderung vom Versicherungsnehmer selbst
durchgeführt wurde, ist