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ZL96 (ZL96)
BETRIEBEN
1. Versicherte Sachen
In der landwirtschaftlichen Feuerversicherung sind, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart
ist, Gebäude, Betriebseinrichtungen, Kraftfahrzeuge, Zugmaschinen
ZBF-LDW96 (ZBF-LDW96)
(ZBF-LDW)
1. Versicherte Sachen
In der landwirtschaftlichen Feuerversicherung sind, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart
ist, Gebäude, Betriebseinrichtungen, Kraftfahrzeuge, Zugmaschinen
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH2831.16.1)
folgende Regelung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem Vertrag
zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen
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AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH2831.16)
folgende Regelung:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem
Vertrag zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schaden-
ersatzverpflichtungen
AmLand - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH833.2)
der Arbeiten einem hierzu behördlich
berechtigen Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden,
12.1.2. ein Planungs- und Baustellenkoordinator im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes