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Vertragshaftung (AH804)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH804
VERTRAGSHAFTUNG
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in teilweiser Abänderung von Art 1.2.1 sowie abweichend
von Ar
Vertragshaftung (AH3804.12) (AH3804.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Vertragshaftung - AH3804.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in teilweiser Abänderung von Art 1.2.1 sowie abweich-
end von Art 7.1.2 AHVB nach Maßgabe des D
Wetterwarndienst per SMS (St1150.15)
ausgenommen bei Vorsatz - keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernommen.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)
Wetterwarndienst per SMS (St1150.16)
ausgenommen bei Vorsatz - keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernommen.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Einbruch- bzw. Überfallmeldeanlage (ED3005.19)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Einbruch- bzw. Überfallmeldeanlage - ED3005.19
Gemäß Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS) bzw. Art. 5 der dem Vertrag