Suche
Elektrische Erd- und Freileitungen (Fe2105.24)
FEUER - Elektrische Erd- und Freileitungen - Fe2105.24
Elektrische Erd- und Freileitungen sind im Rahmen der Versicherungssumme für die versicherten
Gebäude bzw. bei Schäden durch indirekten Blitzsc
Erweiterter Neuwertersatz (ZH1000.15)
ZuHaus - Erweiterter Neuwertersatz - ZH1000.15
In Ergänzung der Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) bzw. Leitungswasserbedingungen
(AWB) gilt vereinbart, dass bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden
Wetterwarnungen (DH1713.13)
HAUSHALT DH1713.13
Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt durch vom Versicherer beauftragte, r
Wetterwarnungen (St3015.12)
STURM - Wetterwarnungen - St3015.12
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt durch vom Versicherer beauftragte rechtmäßige
und eine sicherere Datenverwendung gewährleistende Dienstleister.
Der
Wiederaufnahme des landw. Betriebes/Aufnahme Gewerbebetrieb (Fe2012.16)
FEUER - Wiederaufnahme eines landwirtschaftlichen Betriebes, Aufnahme eines
gewerblichen Betriebes - Fe2012.16
Da der Prämienberechnung die Betriebsstilllegung zugrunde liegt,
stellt jede Wiederauf