Suche
Produktinformationsblatt Glasversicherung (PIBGl.2018)
kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Sie können den Vertrag zum Ende des dritten V
Allrisk - unbenannte Gefahren (PIBARUG919.2021.2)
kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.
Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versiche
Deckungspaket (Fremdenbeherbergungsbetriebe) (AH816) (AH816)
wird.
5. Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten,
die Fremdzwecken dienen
5.1 Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke, Ge-
bäude
Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Organe von (AVBO) Körperschaften öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (AVBO)
wenn und insoweit dieser als Organ
des in der Polizze bezeichneten Rechtsträgers von diesem auf Grund des Amtshaftungsgesetzes vom 18.
Dezember 1948 (BGBI. 20/1949) wegen einer in Vollziehung der Gesetze [...] zum
Kapitalwert der Rente erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu diesem Zwecke auf Grund der
Österreichischen Sterbetafel MÖ 1930/33 und eines Zinsfußes von jährlich 3 % ermittelt.
- 2
AVBO76 (AVBO76)
wenn und insoweit dieser als Organ
des in der Polizze bezeichneten Rechtsträgers von diesem auf Grund des Amtshaftungsgesetzes vom 18.
Dezember 1948 (BGBI. 20/1949) wegen einer in Vollziehung der Gesetze [...] Restbetrages
zum Kapitalwert der Rente erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu diesem Zwecke auf Grund der
Österreichischen Sterbetafel MÖ 1930/33 und eines Zinsfußes von jährlich 3 % ermittelt.
- 2