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Steuerliche Regelungen 4 (Lebensversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung) (STLV2004-4)
Die Prämien zu Ihrer Lebensversicherung können Sie als Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG 1988
innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstbeträge geltend machen. Die dafür notwendigen
F914 (F914)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F914
ÄNDERUNG VON BEDINGUNGEN
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingun
Kfz-Reparaturbetrieb; Diebstahl in Verwahrung genommener Fahrzeuge (424.3) (AH424.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH424.3
KFZ-REPARATURBETRIEBE;
DIEBSTAHL ODER RAUB VON IN VERWAHRUNG GENOMMENEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht si
Speditionsgüterversicherung (F55) (F55)
FEUER - Speditionsgüterversicherung - F55
1. Die Speditionsgüterversicherung für eigene und/oder fremde Rechnung erstreckt sich auf alle
Güter, die der Versicherungsnehmer zur Zeit des Brandes in
Nachträgliche Prämienabrechnung (Prämienrückgewähr) bei Versicherungvon Einheitssätzen (FBU14) (FBU14)
FEUER-BU - Nachträgliche Prämienabrechnung (Prämienrückgewähr) bei
Versicherung nach Einheitssätzen - FBU14
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, binnen vier Monaten nach Ablauf eines jeden
Versic