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Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH5436.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Fremdenbeherbergung; Kraftfahrzeuge, Anhänger
und Wasserfahrzeuge - AH5436.16
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Kraftfahrzeuge, Anhänger und
ZBL-W98 (ZBL-W98)
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN (ZBL-W98)
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert; dabei zählen zu
den Baube
Wasserrecht (AH317) (AH317)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH317
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Schäde
Ziegeleien mit Tunnelöfen (F35) (F35)
FEUER - Ziegeleien mit Tunnelofen - F35
Die Tarifierung erfolgt unter nachstehenden Voraussetzungen:
1. Die Tunnelofenoberdecke muß vollständig aus Beton oder in anderer feuerbeständiger
Ausführung
Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung v. Wohngebäuden (ZBF-WG98) (ZBF-WG98)
FEUER ZBF-WG98
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen übe