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KFZ als Handelsware, Vollwert, Wiederbeschaffungswert (Fe3010.12)
diese Gruppe als nicht im Rahmen der Position Waren und
Vorräte gemäß Punkt 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022
mitversichert.
KFZ als Handelsware sind bis zur Höhe der [...] Blitzschlag, Explosion und Flugzeugab-
sturz versichert.
Örtlicher Geltungsbereich:
Am Versicherungsgrundstück innerhalb und außerhalb von Gebäuden.
Auf Probefahrt und auf der Auslieferungsfahrt sowie
ImRecht Privat Single (RS1001.15)
vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.10. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
1.11. Daten-Rechtsschutz für den Privatbereich
Schutzengel Wohnen (KS1201.16)
(KS1201.16)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung [...] beginnt abweichend vom ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn (Artikel 4
der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer Karenzfrist von 3 Wochen.
Tritt ein Notfall auf, organisiert die N
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.16)
(RP1401.16)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung [...] beginnt abweichend vom ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn (Artikel 4
der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer Karenzfrist von 3 Wochen.
Tritt ein Notfall auf, organisiert die N
Basisinformationsblatt Klassische Lebensversicherung Verlängerung (PIBLV20001.2022)
fsichtsgesetzes eine risikoarme und auf Werterhalt ausgerichtete Veranlagungspolitik nach den Grundsätzen
der Sicherheit, Rentabilität und der angemessenen Mischung und Streuung der einzelnen Vermögenswerte [...] des Vertrages (Ableben, Laufzeitende oder Kündigung) hat maßgeblichen Einfluss auf die Rendite. Aufgrund des
Zinseszinseffektes führt eine längere Verlängerungslaufzeit zu einer höheren Rendite. Die die [...] vergleichen. Die dargestellten Szenarien entsprechen einer Schätzung der künftigen Wertentwicklung aufgrund früherer Wertänderungen dieses
Investments; sie sind kein exakter Indikator. Wie viel Sie tatsächlich