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Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (ZHSt16)
Risiko mitversichert. Nicht versichert gelten Kosten für das Abräumen von Schnee und Eis.
5. Obliegenheiten
In Ergänzung zu Artikel 5 der AStB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die versicherten
Revision von Dampfturbinenanlagen MB47.2 (MB47.2)
zu treffenden Maßnahmen entscheiden können. Verletzt der Versiche-
rungsnehmer diese Obliegenheit so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 VersVG von der Ent-
schädigungspflicht frei
Handy am Steuer - eine Gefahr im Straßenverkehr
für die Klarstellung im Kraftfahrgesetz gewesen sein. Inwieweit diese Gesetzesnovelle in den Obliegenheiten und einer etwaigen Leistungsfreiheit der Versicherungsunternehmen erfasst wird, bleibt abzuwarten
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Kapitalsversicherung auf den Todesfall mit Gewinnbeteiligung (VBKAP1987)
des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.
§ 19. Gewinnbeteiligung
(1) Alle nach vorliegenden Bedingungen mit Gewinnbeteiligung abgeschlossenen Versicherungen
bilden den Gewinnverband 1.
Computerversicherung/Elektronik Pauschal - ergänzende Klauseln (CS3005.14)
von Art. 2 AEVB sind versichert:
Stationäre Anlagen und Geräte der Datenverarbeitung - inkl. freiliegender Verkabelung und
Vernetzung - (auch gemietete oder geleaste Anlagen und Geräte (sofern diese nicht