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Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes (LW2104.16)
LEITUNGSWASSER - Zuleitungsrohre ausserhalb des Versicherungsgrundstückes -
LW2104.16
Abweichend von Art. 2 Punkt 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschä-
den einschließlich de
Ableitungen auf dem Versicherungsgrundstück (LW2103.16)
LEITUNGSWASSER - Ableitungen - LW2103.16
Abweichend von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden
einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten an Ableitun
Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die
Gemeinderechtsschutz Premium (RS3004.15)
Gemeinderechtsschutz Premium (RS3004.15)
1. Versicherungsschutz wird nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß der dem Vertrag zugrunde lie
Kfz-Rechtsschutz für den Fuhrpark (RS3002.15)
RECHTSSCHUTZ - Kfz-Rechtsschutz für den Fuhrpark - RS3002.15
1. Der Versicherungsnehmer hat Versicherungsschutz für sämtliche Motorfahrzeuge zu Lande
sowie Anhänger, die in seinem Eigentum stehe