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Heizelemente von Elektroöfen (MB53-03)
MASCHINENBRUCH - Heizelemente von Elektroöfen - MB53-03
Für Heizelemente der versicherten Elektroöfen wird bei der Bemessung der Entschädigung die
Wertminderung infolge Alters, Abnützung oder aus an
Überstunden, Sofortdienst (Gl3011.12)
GLAS - Überstunden, Sofortdienst - Gl3011.12
Bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme gelten auf erstes Risiko als
mitversichert:
Mehrkosten aus Überstunden oder der Inanspruchnahm
Trocken- und Erhitzungsanlagen (TIG177.15)
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (ausgenommen Wasch-, Koch- und Textil-
trocknungsgeräte) und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand innerhalb der
Anlage ausbricht.
Oberösterreichische
Elektrische Freileitungen (St1129.15)
STURM - Elektrische Freileitungen - St1129.15
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der verein
Schäden durch Kondenswasser aus Lüftungsrohren (LW3009.12)
LEITUNGSWASSER - Schäden durch Kondenswasser aus Lüftungsrohren -
LW3009.12
In Abänderung des Art. 1.1. der AWB sind Schäden durch Kondenswasseraustritt aus
Lüftungsrohren bis zu der in der Polizze