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Bezugsrecht "Außergewöhnlicher Trost" (GRM002)
PREMIUM - Bezugsrecht "Außergewöhnlicher Trost" - GRM002
In Abänderung von Punkt 13.1. der Rahmenvereinbarung gelten bei Ableben der versicherten
Person (des Vereinbarungsinhabers bzw. Premiumkunden
Steuerliche RegelungZusatztext: Absetzbarkeit mit Nachverst (STLV2014-5)
Besondere steuerliche Regelung zur Absetzbarkeit
Die Prämien zu Ihrer Lebensversicherung können Sie als Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG
1988 innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Höch
Steuerliche RegelungZusatztext: §3/1/15/a-Verträge (STLV2014-7)
Besondere steuerliche Regelungen zur Zukunftssicherung
gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988:
Bei dieser Lebensversicherung handelt es sich um eine zukunftssichernde Maßnahme des
Arbeitgebers für sein
Steuerliche RegelungVariante: 11% VersSt, Diff. ESt (STLV2014-4)
Besondere steuerliche Regelungen:
In den Prämien ist die Versicherungssteuer in der Höhe von 11 % enthalten.
Unterschiedsbeträge zwischen den einbezahlten Versicherungsprämien und der
Versicherungs
Steuerliche RegelungVariante: 4% VersSt, keine Nachverst., Kapital keine ESt, Rente § 29 (STLV2014-3)
Besondere steuerliche Regelungen:
In den Prämien ist die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 % enthalten.
Kapitalleistungen aus dieser Lebensversicherung unterliegen nicht der Lohn- und
Einkommen