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VBKAP-95.1 (VBKAP-95.1)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, nicht in ärztlicher
Behandlung oder Kontrolle steht
- und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] gemacht werden?
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 (VBKAP95)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, nicht in ärztlicher
Behandlung oder Kontrolle steht
- und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] gemacht werden?
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 E (VBKAP95E)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, nicht in ärztlicher
Behandlung oder Kontrolle steht
- und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] gemacht werden?
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 (VBKAP99)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, nicht in ärztlicher
Behandlung oder Kontrolle steht
- und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] gemacht werden?
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 E (VBKAP99E)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, nicht in ärztlicher
Behandlung oder Kontrolle steht
- und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] gemacht werden?
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem