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Behördliche Auflagen - Mehrkosten (St2104.16)
STURM - Behördliche Auflagen - Mehrkosten - St2104.16
Mehrkosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem
Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung i
Soforthilfe (St2106.16)
STURM - Soforthilfe - St2106.16
Bei gedeckten Schäden, die höher sind als die auf der Polizze angeführte Erstrisikosumme, leistet
die Oberösterreichische Versicherung AG eine Soforthilfe bis zur Höh
Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgarten (St2105.16)
STURM - Einfriedungen - St2105.16
Schäden an Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgärten, verursacht durch ein versichertes
Schadenereignis, sind bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze ange
Freischadenbonus Kfz-Jugendaktion (KH1013.18)
KFZ-HAFTPFLICHT - Freischadenbonus Kfz-Jugendaktion - KH1013.18
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde. Dieser Freischaden
behält bis zum ersten Schaden, längstens je
Sengschäden am Gebäude (Fe5141.16)
FEUER - Sengschäden an Gebäudebestandteilen - Fe5141.16
Abweichend von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrundeliegenden AFB sind Sengschäden an
den versicherten Gebäudebestandteilen bis zur Höhe