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Reine Vermögensschäden (AH416.3) (AH416.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH416.3
REINE VERMÖGENSSCHÄDEN
1. Versicherungsschutz
1.1. Reine Vermögensschäden, die durch Behinderungen als Folge betrieblicher
Vorsorgeversicherung (AH3829.12)
Versicherungsverträgen zu versichern sind.
3. Obliegenheiten:
Als Obliegenheit gemäß Art 8 AHVB, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers
gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
UPB-H-95 (UPB-H-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG 1995
FÜR DEN BETRIEB (UPB-H-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine und Ergänzende B
Feuer-BU-Mehrkostenversicherung (BU3002.12)
Feuer-BU - Mehrkostenversicherung - BU3002.12
Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Unterbrechung des versicherten Betriebes durch
einen gemäß Art. 3 Pkt. 1 AFBUB ersatzpflichtigen Sachschaden e
Mehrkosten für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung zusätzlicher Gefahren (BU3201.12)
EXTENDED COVERAGE BU - Mehrkosten BU3201.12
Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen
ersatzpflichtigen Betriebsunterbrechungs-Schaden ersetzt de