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Indirekte Blitzschäden an Außenanlagen (F165)
außerhalb der
versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Persönlicher Bedarf in Kraftfahrzeugen (H407)
en und in der Polizze
angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert.
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Haftungseinschränkung bei Unbewohntsein (DH1413.15)
das Gebäude/die Wohnung durchgehend länger als 72 Stunden
von allen Personen verlassen ist.
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Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen (L133)
eines Rohrgebrechens im Sinne des Art. 1 der AWB notwendig ist, unter die Ersatzpflicht.
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Hofeinfriedungen (Fe2117.16)
Einfriedungen von Kulturen, Obstgärten, Weiden und dgl. be-
steht kein Versicherungsschutz.
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