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Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand (F128.1)
die Inbetriebsetzung des Motors -
auch im Einstellraum - entstehen, werden nicht vergütet.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Fußboden- und/oder Wandheizung (L118)
Wandheizung ist
abweichend von Artikel 8 Punkt 8 AWB auf eine Heizungsschlaufe erweitert.
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Haupt- und Nebenwohnsitz (H711)
ungen, Studentenwohnheime und Internate innerhalb Europas sowie der Wohnsitz
der Eltern.
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Dachlawinen und Schneerutsch (St5102.16)
angesammelte Eis- und
Schneemassen, die selbständig in Bewegung geraten sind und abrutschen.
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Wasserverlust (L136)
erstes Risiko mitversichert.
Nicht ersetzt werden die Mehrkosten aus der Kanalbenützung.
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