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F913 (F913)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F913
VERPUTZSCHÄDEN
Verputzschäden und dergleichen an den Fundamenten, Grund- und Kellermauern gelten im Rahm
Elektrische Freileitungen (F841)
ELEKTRISCHE FREILEITUNGEN F841
In Erweiterung der AFB sind elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück im Rahmen der Ver-
sicherungssu
VersVG§23 (VersVG§23)
§ 23 (1) Nach Abschluß des Vertrages darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versiche-
rers weder eine Erhöhung der Gefahr vornehmen noch ihre Vornahme durch einen Dritten gestatten.
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Baustellenkoordinator (AH3858.12)
gegenständlichen Vertrages ist die Haftung des Versicherungsneh-
mers, der mitversicherten Personen sowie deren Mitarbeiter nach dem BauKG.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Schwimmbad-Absorberanlagen (Fe1125.15)
FEUER - Schwimmbad-Absorberanlagen - Fe1125.15
Auf Gebäuden montierte Absorberanlagen zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern
gelten mit der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versich