Suche
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (AMK89-03) (AMK89-03)
ursprüngliche Höhe durch Prämiennachzahlung pro rata tem-
poris aufzufüllen.
§ 10 Stilliegezeit
Für die Zeit, in der die Musterkollektion innerhalb der Versicherungsperiode nicht
AmHof-Grundschutz Feuerversicherung (AHoGF-98)
soferne die versicherten Sa-
chen nicht gewerbsmäßig verliehen oder vermietet werden.
2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
vor dem Schadenfall
Als Sicherheitsvorschriften im Sinne des
Klausel für die Transportversicherung von Kunstgegenständen und Antiquitäten (1990) (TK9)
Schiffen ist vor Transportbeginn das Einvernehmen mit dem Versicherer her-
zustellen.
5. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
a) Der Versicherer ist von jedem Schadenfall unverzüglich
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (AMK89) (AMK89)
ursprüngliche Höhe durch Prämiennachzahlung pro rata tem-
poris aufzufüllen.
§ 10 Stilliegezeit
Für die Zeit, in der die Musterkollektion innerhalb der Versicherungsperiode nicht
IM GESCHÄFT-FEUER-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ZUSATZVERSICHERUNG (IG-FBUZ-03.2) (IG-FBUZ-03.2)
des Versicherungsschutzes :
1. Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen bzw