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AmHof-Komfortschutz Feuerversicherung 2009 (AHoKF-09)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.2. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu [...] -
bringen sind.
12. Elektrische Freileitungen
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme für die
versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
AmHof-Komfortschutz Feuerversicherung 2006 (AHoKF-06)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu [...] bringen sind.
12. Elektrische Freileitungen
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Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme für die
versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G807) (G807)
Messingverglasungen und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird derjenige [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich zum
ganzen Schaden verhält wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu den
tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G810) (G810)
Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird nur [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich
zum ganzen Schaden verhält, wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu
den tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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Fußboden- und/oder Wandheizung (LW1118.15)
- Fußboden- und/oder Wandheizung - LW1118.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden am oder
durch das Wärmeabgabesystem einer wasserführenden Fußboden- und/oder [...] Fußboden- und/oder Wandheizung
erstreckt sich in Erweiterung von Artikel 8 Punkt 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB auf
eine Heizungsschlaufe.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite