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AmLand Feuerversicherung 2010 (ALF-2010)
soferne die versicherten Sa-
chen nicht gewerbsmäßig verliehen oder vermietet werden.
2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
Als Sicherheitsvorschriften im Sinne des Art
AmHof Feuerversicherung 2010 (AHoF-2010)
soferne die versicherten Sa-
chen nicht gewerbsmäßig verliehen oder vermietet werden.
2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
Als Sicherheitsvorschriften im Sinne des Art
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Wohnen (KSSW2006) (KSSW2006)
Artikel 4 Pkt. 2.
2. Alle versicherten Personen sind jeweils für sich für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der
Schadenminderungs- und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und Geltendmachung
IM GESCHÄFT-FEUER-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- VERSICHERUNG (IG-FBU-03.2) (IG-FBU-03.2)
r unverzüglich anzuzeigen.
2. Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen bzw
AmHof-Komfortschutz Feuerversicherung (AHoKF-98)
soferne die versicherten Sa-
chen nicht gewerbsmäßig verliehen oder vermietet werden.
2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
vor dem Schadenfall
Als Sicherheitsvorschriften im Sinne des