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Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.15)
Schmuck, Kraftfahrzeuge und der in Wohnungen
befindliche Hausrat.
2. Sonstige Bestimmungen
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 2
2.1. Maschinenfundamente
Sofern die Maschin [...] Verlangen
nicht entsprochen, so findet die Bestimmung des Punktes 2.3.2. keine Anwendung.
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BESONDERE BEDINGUNG OBJEKTSCHUTZ 2005 (BBO-05) (BBO-05)
Durchführung von Feuerarbeiten sind unter allen Umständen die feuerpolizeilichen Bestim-
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mungen einzuhalten; der Versicherungsnehmer trägt [...] gegenständlichen
Versicherungsvertrag ausgeschlossene Gefahr verursacht wurde.
(gilt für F)
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AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH2832.16)
iten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt Nebengebäude;
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- Reklameeinrichtungen;
[...] (Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und Anwendung von Unkrautvertilgungsmitteln).
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Schutzengel Wohnen (KS1201.16)
Eingangstür nicht öffnen kann, organisiert und trägt der
Versicherer die Kosten der Türöffnung.
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2.6. Schlossänderungskosten
Wenn der versicherten [...] Einbruch oder Schäden durch Diebstahl unverzüglich der Sicherheitsbehörde
anzuzeigen sind.
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Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.16)
organisiert und trägt der
Versicherer die Kosten der Türöffnung.
2.6. Schlossänderungskosten
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Wenn der versicherten Person der Eingangstürschlüssel [...] Einbruch oder Schäden durch Diebstahl unverzüglich der Sicherheitsbehörde
anzuzeigen sind.
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