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Einrichtung und Inhalt im Rohbau (Fe1139.15)
Rohbau - Fe1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen - 1977 E (VBRIS1977E)
Versicherung abgeschlossen ist.
(3) Bei Ablehnung eines Antrages ist der Versicherer zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet.
Alle Antragspapiere werden Eigentum des Versicherers.
(4) Über den Versic [...] . Die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme erfolgt nach
versicherungstechnischen Grundsätzen, die der Aufsichtsbehörde gegenüber festgelegt sind und ohne
deren Zustimmung nicht geändert werden
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen (VBRIS1977)
Versicherung abgeschlossen ist.
(3) Bei Ablehnung eines Antrages ist der Versicherer zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet.
Alle Antragspapiere werden Eigentum des Versicherers.
(4) Über den Versic [...] . Die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme erfolgt nach
versicherungstechnischen Grundsätzen, die der Aufsichtsbehörde gegenüber festgelegt sind und ohne
deren Zustimmung nicht geändert werden
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (St1139.15)
Rohbau - St1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe (KSSA2016) (KSSA2016)
(KSSA2016)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Besonderer [...] tzgesetzes verursacht werden.
Artikel 8: Obliegenheiten
In Ergänzung zu Art.6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles [...] nicht berufen.
(1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende
Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, tritt die vereinbarte
Leistungsfreiheit