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Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB88-94) (AKHB88-94)
Versicherung umfaßt die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzan-
sprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mit-
versicherte Personen [...] Ermittlung des Kapitalwerts der
Rente ist die Österreichische Sterbetafel MÖ 1930/33, Zinsfuß 3 %, zugrunde zu legen.
(4) Der Versicherer ist berechtigt, sich durch Hinterlegung der vorgeschriebenen Ve [...] Ausschlüsse
§ 4. Von der Versicherung sind ausgeschlossen
1. Ersatzansprüche, soweit sie auf Grund eines Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang
der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;
Schäden durch Terrorakte (Einschluss) (Te002.04.1)
ion ist die Verseuchung, Vergiftung, Verhinderung und/oder Einschränkung der
Nutzung von Sachen aufgrund der Auswirkungen chemischer und/oder biologischer Substanzen zu
verstehen.
d) Schäden im Rahmen
Nebenkosten inkl. Sonderabfall (Feuer/EC) (TIG011.13)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktive Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung
BGBl. 155/94, oder des Wasserrec
Schäden durch Terrorakte (Einschluss) (Fe3020.12)
ion ist die Verseuchung, Vergiftung, Verhinderung und/oder Einschränkung der
Nutzung von Sachen aufgrund der Auswirkungen chemischer und/oder biologischer Substanzen
zu verstehen.
d) Schäden im Rahmen
Maschinen-Montage-Versicherung (PIBMMV.2018)
Vertragslaufzeit gekündigt werden - mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten.
Der Vertrag ist grundsätzlich für die Dauer der Montagezeit abgeschlossen, eine Kündigung während der Montage ist nicht
möglich