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AmHof - Haftpflicht Grunddeckung (AH830.2)
he mit Strafcharakter (wie zB Pönalen) und sonstige
reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers
gemäß § 6 VersVG bewirkt, wird
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Senior (KSSISS2006) (KSSISS2006)
Personen)
2. Alle versicherten Personen sind jeweils für sich für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der
Schadenminderungs- und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und Geltendmachung
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Wohnen Plus (KSSWP2006) (KSSWP2006)
Artikel 4 Pkt. 2.
2. Alle versicherten Personen sind jeweils für sich für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der
Schadenminderungs- und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und Geltendmachung
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service (KSSIS2006) (KSSIS2006)
Personen)
2. Alle versicherten Personen sind jeweils für sich für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der
Schadenminderungs- und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und Geltendmachung
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9 (KA9)
Schiffen ist vor Transportbeginn das Einvernehmen mit dem Versicherer
herzustellen.
§ 7 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
a) Der Versicherer ist von jedem Schadenfall un