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Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9-03 (KA9-03)
Schiffen ist vor Transportbeginn das Einvernehmen mit dem Versicherer
herzustellen.
§ 7 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
a) Der Versicherer ist von jedem Schadenfall un
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832)
Pönalen) uns sonsti-
ge reine Vermögensschäden.
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10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6
VersVG bewirkt
Besondere Bedingung 1 Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBU97)
Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen bzw
AmHof-Superschutz Feuerversicherung (AHoSF-98)
soferne die versicherten Sa-
chen nicht gewerbsmäßig verliehen oder vermietet werden.
2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
vor dem Schadenfall
Als Sicherheitsvorschriften im Sinne des
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Superschutz (LPSF-98) (LPSF-98)
soferne die versicherten Sa-
chen nicht gewerbsmäßig verliehen oder vermietet werden.
2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
vor dem Schadenfall
Als Sicherheitsvorschriften im Sinne des Art