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AmHof/AmLand Feuerversicherung 2016 (Fe2001.16)
FEUER - Besondere Bedingung für die AmHof/AmLand-Versicherung - Fe2001.16
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt darüber hinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Örtliche Geltung der Versicherung
I
Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung) E165 (ED3165.15)
EINBRUCH - Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung) - ED3165.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 1. der Allgemeinen Bedingungen für die
Einbruchdiebstahlversicherung (AEB) sind Schäden innerhalb der
Zeitlich begrenzter Außenschutz (ED3016.14)
Zeitlich begrenzter Außenschutz
Die Schaufenster, Eingangstüren, Oberlichten und sonstige Öffnungen können an Geschäftstagen von 8
bis 22 Uhr (mit Beleuchtung nach Einbruch der Dunkelhei
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Landwirtschaft (RS2005.14)
Bedingung
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Landwirtschaft (RS2005.14)
1. Versicherungsschutz wird nur für die auf der Polizze angeführten Rechtsschutzbausteine und gemäß
den All
Schäden durch Rückstau (DH1301.15)
HAUSHALT - Rückstauschäden - DH1301.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich der Versicherungsschutz
auch auf Schäden am versicherten Wohnungsinhalt, verursacht durch