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Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches (KA820) (KA820)
wenn sie zur Beweissicherung dienen.
3. Restwerte werden mindestens mit 20 % angerechnet.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Wasserverlust infolge Bruch- oder Frostschaden (DH1302.15)
Art. 4 und 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD bleiben von diese
Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Erweitertes Kurzschlussrisiko (CS4013.18)
mitversichert, soferne diese
nachweislich von außen auf die versicherten Geräte einwirken.
Oberösterreichische Versicherung AG - 21.02.2018 - Seite 1 / 1
Sicherheitstüre gemäß ÖNORM B5338 (H411)
Türblattfalz in Schloßhöhe
auf der Seite des Bandes oder in einer bandseitigen Ecke angebracht.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Verbesserte Gliedertaxe (U827.5)
eines Zeigefingers.............60%
- eines anderen Fingers.............................20%
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1