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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Junior (KSSISJ2006) (KSSISJ2006)
denen Deutsch nicht Amtssprache
ist.
2.6. Nachrichtenübermittlung
Ist es der versicherten Person aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles oder
Erkrankung, finanzieller Notlage oder behördlicher
Information gemäß Art. 6 und 7 VO (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) - klassische Lebensversicherung 2023 (A6KLASSLV.2023)
die sich an der Vermeidung von
Nachhaltigkeitsrisiken ausrichten, können etwa schlechte Ergebnisse aufgrund des Eintritts eines
Nachhaltigkeitsrisikos abgemildert oder gänzlich vermieden werden. Damit können
Auslandsdeckung Landwirtschaftlicher Inhalt (F152)
Betriebseinrichtung, Erntefrüchte, Viehbestand und Vorräte
Abweichend von Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Feuerversicherungsbedingungen (AHoF-2011
bzw. ALF-2011), besteht Versicherungsschutz
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.15)
die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.8. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
1.9. Daten-Rechtsschutz für den Betriebsbereich [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
4.11. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
4.12. Daten-Rechtsschutz für den Privatbereich
Wiederaufnahme des landw. Betriebes/Aufnahme Gewerbebetrieb (F81)
AUFNAHME EINES GEWERBLICHEN BETRIEBES
Da der Prämienberechnung die Betriebsstillegung zugrunde liegt,
- stellt jede Wiederaufnahme des landwirtschaftlichen Betriebes oder die Aufnahme eines