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Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Anlagen und Geräte (AEVBID2013)
dessen Umfang;
3.2 den Wert der beschädigten Sache unmittelbar vor dem Schaden gemäß Artikel 7, Punkte 2.2 und 2.3;
3.3 den Neuwert der beschädigten Sache zur Zeit des Schadens;
3.4 bei reparierbarem [...] verwendeten beschädigten bzw. ausgewechselten Teile sind jedoch dem
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Versicherer zwecks Besichtigung zur Verfügung zu stellen.
1.5 Er hat alle Angaben in mündlicher und geschriebener Form im Zuge [...] Luftfracht
3. Nicht ersetzt werden:
3.1 Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass bei einer Reparatur Änderungen, Verbesserungen,
Überholungen oder Revisionen vorgenommen werden;
3.2 Kosten für
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99) (AUVB99)
Mehrbetrag an Leistung für dauernde Invalidität
kann
der Versicherer nicht zurückverlangen.
3. Für Personen unter 15 Jahren werden im Rahmen der Versicherungssumme nur die
aufgewendeten ange-
messenen Beg [...] übertragenen
Borreliose, wenn
die Erkrankung serologisch festgestellt und frühestens 15 Tage nach Beginn, jedoch spätestens
15 Ta-
ge nach Erlöschen der Versicherung zum Ausbruch kommt.
Als Krankheitsbeginn [...] die schon
vor-
her beeinträchtigt war.
Die Vorinvalidität wird nach Art. 7, Punkte 2. und 3. bemessen.
3. Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden haben, den Eintritt
des
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Anlagen und Geräte (AEVBID2015)
dessen Umfang;
3.2 den Wert der beschädigten Sache unmittelbar vor dem Schaden gemäß Artikel 7, Punkte 2.2 und 2.3;
3.3 den Neuwert der beschädigten Sache zur Zeit des Schadens;
3.4 bei reparierbarem [...] verwendeten beschädigten bzw. ausgewechselten Teile sind jedoch dem
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Versicherer zwecks Besichtigung zur Verfügung zu stellen.
1.5 Er hat alle Angaben in mündlicher und geschriebener Form im Zuge [...] Luftfracht
3. Nicht ersetzt werden:
3.1 Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass bei einer Reparatur Änderungen, Verbesserungen,
Überholungen oder Revisionen vorgenommen werden;
3.2 Kosten für
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkostenversicherungvon eletronischen Anlagen und Geräten (AEVBM2015.1)
Vertragsdauer beim Versicherer einlangt.
3.3. Für den Ablauf der jeweils verlängerten Vertragsdauer gelten wiederum die Regelungen der
Punkte 3.1. bis 3.2.
Artikel 15 - Sachverständigenverfahren
1. Die [...] und dessen Umfang;
3.2 den Wert der beschädigten Sache unmittelbar vor dem Schaden gemäß Artikel 7, Punkte 2.2
und 2.3;
3.3 den Neuwert der beschädigten Sache zur Zeit des Schadens;
3.4 bei reparierbarem [...] Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers gemäß § 8 Abs. 3 VersVG bleibt davon
unberührt.
Artikel 17 - Form der Erklärungen
Rücktrittserklärungen gemäß §§ 3, 3a KSchG können in jeder beliebigen Form abgegeben
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2024)
Wareninhalte
3.3 Fundamente, Erd- und Bauarbeiten
3.4 erhöhte Aufräumungskosten
3.5 Mehrkosten für Luftfrachten, die zur Behebung eines ersatzpflichtigen Schadens aufgewendet
werden müssen
3.6 Schäden [...] und dessen Umfang;
3.2 den Wert der beschädigten Sache unmittelbar vor dem Schaden gemäß Artikel 7, Punkte 2.2
und 2.3;
3.3 den Neuwert der beschädigten Sache zur Zeit des Schadens;
3.4 bei reparierbarem [...] gseinrichtungen
3.7. Aufwendungen im Zusammenhang mit Versetzungen am Versicherungsort
3.8 Entsorgungskosten inkl. Aufwendungen für kontaminiertes Erdreich
3.9 Schadensuchkosten
3.10 Kosten für vorläufige