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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2014)
Wartung, Reparatur, Umrüstung, Instandsetzung,
Bau- und Montagetätigkeiten;
1.7.2.5. an Gebäuden, Gebäudeteilen einschließlich Hof-, Straßen- oder Gehsteigbefestigungen
durch Senken, Reißen, Schrumpfen [...] Sachen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind nicht versichert:
1. Gebäude, die nicht bezugsfertig sind und die in diesen Gebäuden befindlichen, beweglichen
Sachen;
2. Bauleistungen und Hilfsbauten; [...] Bestimmungen zum Versicherungswert
1.1. Als Versicherungswert von Gebäuden kann vereinbart werden:
1.1.1. der Neuwert.
Als Neuwert eines Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten seiner Neuherstellung einschließlich
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2024)
Bestimmungen zum Versicherungswert
1.1. Als Versicherungswert von GEBÄUDEN kann vereinbart werden der
1.1.1. NEUWERT
Als Neuwert eines Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten seiner Neuherstellung einschließ- [...] n Gefahr (Schadenereignis) eintreten;
eine unmittelbare Einwirkung liegt auch dann vor, wenn Gebäudeteile, Bäume, Maste oder
ähnliche Gegenstände gegen versicherte Sachen geworfen werden;
2.2. als U [...] Schäden durch Schmelz- oder Niederschlagswasser sind aber versichert, wenn das Wasser
dadurch in ein Gebäude eindringt, daß feste Baubestandteile oder ordnungsgemäß verschlossene
Fenster oder Außentüren durch
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2013)
Allgemeine Bestimmungen zum Versicherungswert
1.1. Der Versicherungswert von GEBÄUDEN ist der NEUWERT.
Als Neuwert eines Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten seiner Neuherstellung einschließlich
der K [...] ersetzt. Der Verkehrswert ist der erzielbare
Verkaufspreis, wobei bei Gebäuden der Wert des Grundstückes außer Ansatz bleibt.
Ein Gebäude ist insbesondere dann dauernd entwertet, wenn es zum Abbruch bestimmt [...] die als unvermeidliche Folge
dieses Schadenereignisses eintreten.
2. Nur bei der Versicherung von Gebäuden gelten zusätzlich als Schadenereignis:
2.1. Frostschäden an wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2013) (AECB2013)
Wartung, Reparatur, Umrüstung, Instandsetzung, Bau- und
Montagetätigkeiten;
1.7.2.5. an Gebäuden, Gebäudeteilen einschließlich Hof-, Straßen- oder Gehsteigbefestigungen
durch Senken, Reißen, Schrumpfen [...] Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind nicht versichert:
1. Gebäude, die nicht bezugsfertig sind und die in diesen Gebäuden befindlichen, beweglichen Sachen;
2. Bauleistungen und Hilfsbauten; [...] n zum Versicherungswert
1.1. Als Versicherungswert von Gebäuden kann vereinbart werden:
1.1.1. der Neuwert.
Als Neuwert eines Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten seiner Neuherstellung einschließlich
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2024)
Bestimmungen zum Versicherungswert
1.1. Als Versicherungswert von GEBÄUDEN kann vereinbart werden der
1.1.1. NEUWERT:
Als Neuwert eines Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten seiner Neuherstellung einschließ- [...] und Remontage
von Maschinen oder Einrichtungen sowie für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäude-
teilen.
2.2.3. ABBRUCH- UND AUFRÄUMKOSTEN, das sind Kosten für Tätigkeiten am Versicherungsort
und [...] Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür trägt der Versich-
erungsnehmer.
3.3. Bei Gebäudeschäden ist dem Versicherer auf Verlangen ein beglaubigter Grundbuchsauszug
nach dem Stand vom Tag des