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Verbesserte Gliedertaxe für Berufsmusiker (U862)
Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung ( es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung )
werden ausschließlich für die in der
Kinder und Jugendliche in Schulen (U113.4)
6, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) in
Bezug auf Kinderlähmung und durch
OV-Familienunfall - Variante E 100/100/100 (U859.3)
BEDINGUNG U859.3
OV-Familienunfall - Variante E 100/100/100
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2003 für den Hauptversicherten und seinen Ehepartner bzw.
Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versi
Familienunfall - Variante B (U844.4)
BESONDERE BEDINGUNG U844.4
Familienunfall - Variante B
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2003 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner bzw.
Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versiche
Familienunfall - Variante E (U859.2)
BESONDERE BEDINGUNG U859.2
Familienunfall - Variante E
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2003 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner bzw.
Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versiche