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Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 (VBKAP99)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, nicht in ärztlicher
Behandlung oder Kontrolle steht
- und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] gemacht werden?
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 E (VBKAP99E)
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet [...] Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, nicht in ärztlicher
Behandlung oder Kontrolle steht
- und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8, 9 und 10) vorsehen [...] gemacht werden?
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von drei Jahren geltend machen. Steht der An-
spruch einem anderen zu (siehe § 14), so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St3009.12)
abgezogen.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Gebäude oder Risikoorte zusammengefasst, steht
die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart
Schadenersatzverpflichtungen nach dem Wasserrechtsgesetz (AH417) (AH417)
nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden durch Umweltstörung. Für diese be-
steht Versicherungsschutz ausschließlich aufgrund einer Besonderen Vereinbarung nach Art. 6 AHVB.
2. Der
Versicherung für fremde Rechnung (DH1731.19)
Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Die Ausübung
der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite