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OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle (UN1007.15)
UNFALL - OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle - UN1007.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wir
Lenker Schadenersatzbeitrag in der Kfz-Haftpflicht (KH1037.18)
KFZ-HAFTPFLICHT - Lenker Schadenersatzbeitrag - KH1037.18
LENKERSCHADENERSATZBEITRAGSRABATT
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein begünstigter Tarif zugrunde.
Für Versicherungsfälle
Solarthermieanlagen (Fe1131.18)
FEUER - Solarthermieanlagen - Fe1131.18
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende
Solarthermieanlagen mit Flach- oder Röhrenkollektoren sind samt dazugehörige
Schäden durch Terrorakte (AS5001.18)
TERRORAKTE - AS5001.18
1. Einschluss von Schäden durch Terrorakte
In Abänderung der vereinbarten Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sind zusätzlich
versichert - sofern sie überhaupt Gegenstand
Sengschäden am Gebäude (Fe5141.15)
FEUER - Sengschäden an Gebäudebestandteilen - Fe5141.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrundeliegenden AFB sind Sengschäden an
den versicherten Gebäudebestandteilen bis zur Höhe