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Freischaden-Bonus (KH012-12)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH012-12
FREISCHADEN-BONUS
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.22)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte
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St3005.22
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der gleichzeitig
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.21)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte
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St3005.21
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der gleichzeitig
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (St3003.13)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude - St3003.13
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmschadenversicherung,
in Folge kurz AStB genannt, besteht für nachste
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (DH1201.13)
HAUSHALT - Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt - DH1201.13
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der gleichzeitige Abschluss ode